Sicherheit und Vorschriften

Kalorienarme/-freie Süßstoffe gehören zu den am meisten erforschten Zutaten weltweit. Europäische und internationale Behörden, die die Sicherheit dieser Zutaten genehmigt haben, inklusive der Europäischen Behörde fr Lebensmittelsicherheit (EFSA) und dem gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss fr Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA).

In der EuropäischenUnion (EU), sind die folgenden 11 kalorienarmen/-freien Süßstoffe zurr die Verwendung in Lebensmitteln und Getränken zugelassen.

Die Regulierung der kalorienarmen/-freien Süßstoffe

Die Sástoffe wurden in den 1990er Jahren mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 94/35 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates ber Sáungsmittel in Lebensmitteln, auch bekannt als „Sástoffrichtlinie“, auf europäischer Ebene geregelt. In jngster Zeit haben das Europäische Parlament und der Rat eine Rahmenverordnung, Verordnung 1333/2008, zur Konsolidierung aller derzeitigen Zulassungen fr Sástoffe und Lebensmittelzusatzstoffe in einen Rechtstext verabschiedet. Anhang II dieses Gesetzes, der durch die Verordnung Nr. 1129/2011 der Kommission festgelegt wurde, enthält eine Gemeinschaftsliste der Sástoffe, die fr die Verwendung in Lebensmitteln, Getränken und Tafelsástoffen zugelassen sind, und ihre Verwendungsbedingungen.

Wie bei jeder anderen Lebensmittelzutat ist die Anwesenheit eines kalorienarmen/-freien Süßstoffes in einem Lebensmittel oder Getränk auf dem Lebensmitteletikett („mit Sáungsmittel“) und auch in der Liste der Zutaten (vollständiger Name/’E‘-Nummer) angegeben. Die „E“-Referenz bezieht sich auf Europa und zeigt an, dass der Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln und Getränken in Europa sicher und zugelassen ist.

Wie wird ein kalorienarmer/-freier Süßstoff für die Verwendung in der EU zugelassen?

Die Zulassung und die Bedingungen für die Verwendung eines kalorienarmen/-freien Süßstoffes ist wie bei jedem anderen Lebensmittelzusatzstoff auf EU-Ebene harmonisiert. Die Europäische Behörde fr Lebensmittelsicherheit ist dabei fr die Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten zuständig, um die Rechtsvorschriften und Richtlinien der Europäischen Union in allen Bereichen zu untersttzen, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Lebensmittel und die Lebensmittelsicherheit haben. Antragsteller (Zutatenhersteller) können nur die Zulassung eines kalorienarmen/-freien Süßstoffes beantragen, nachdem umfangreiche Sicherheitsprfungen abgeschlossen sind sowie wenn wissenschaftliche Erkenntnisse die Zutatensicherheit und den Nutzen für den Verbraucher bestätigen. Die Verwendungsbedingung besteht aus umfangreichen Daten aus Sicherheitsstudien und enthält auch Details darber, wie die Zutat in Lebensmitteln und Getränken verwendet werden kann. Nach der Veröffentlichung eines positiven wissenschaftlichen Gutachtens der EFSA entwirft die Europäische Kommission einen Vorschlag fr die Zulassung der Verwendung des Sáungsmittels in Lebensmitteln und Getränken auf dem europäischen Markt, der dann mit den EU-Sachverständigen besprochen wird, bevor es zur Verabschiedung kommt.

Sicherheit kalorienarmer/-freier Süßstoffe

Eine umfangreiche Anzahl wissenschaftlicher Studien hat untersucht und bestätigt, dass kalorienarme/-freie Süßstoffe sicher sind. Diese Daten wurden von weltweit anerkannten Behörden, einschlieálich des gemeinsamen Expertenausschusses der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fr Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) und der Europäischen Behörde fr Lebensmittelsicherheit (EFSA). Alle Sástoffe, die heute in Lebensmitteln und Getränken in Europa verwendet werden, wurden von der EFSA strengen Sicherheitsprfungen unterzogen.

Im Genehmigungsverfahren wird für jeden kalorienarmen/-freien Süßstoff durch die EFSA eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) festgelegt. Der ADI-Wert ist ein Richtwert, der die Menge an kalorienarmen/-freien Süßstoffen festlegt, die täglich und lebenslang verzehrt werden kann, ohne dass gesundheitliche Probleme auftreten.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission fhrt die Europäische Behörde fr Lebensmittelsicherheit derzeit eine umfängliche Neubewertung der Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe durch, die vor dem 20. Januar 2009 auf dem EU-Markt genehmigt wurden. Aspartam war der erste Sástoff, der den Prozess der Neubewertung durchlief. Im Jahr 2013 veröffentlichte die EFSA nach einer der umfangreichsten wissenschaftlichen Risikobewertungen, die fr einen Lebensmittelzusatzstoff durchgefhrt wurden, ihre Ergebnisse und bestätigte erneut, dass Aspartam fr die Verbraucher sicher ist.Die EFSA arbeitet gegenwärtig an einer neuerlichen Evaluierung der übrigen Süßstoffe.

Fr weitere Informationen ber die Regulierung und Sicherheit kalorienarmer/-freier Süßstoffe können Sie die ISA Broschüre „Low calorie sweetneners: Role and benefits“ herunterladen.