Sástoffe Regulierung & Sicherheity
Gepostet: 10 Oktober 2016Sástoffe gehören zu den am meisten erforschten Zutaten weltweit. Europäische und internationale Behörden, die die Sicherheit dieser Zutaten genehmigt haben, inklusive der Europäischen Behörde fr Lebensmittelsicherheit (EFSA) und dem gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss fr Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA).
In der EuropäischenUnion (EU), sind die folgenden 11 Sástoffe fr die Verwendung in Lebensmitteln und Getränken zugelassen.
- Acesulfam-K (E950)
- Aspartam (E951)
- Cyclamat (E952)
- Saccharin (E954)
- Sucralose (E955)
- Thaumatin (E957)
- Neohesperidin DC (E959)
- Steviolglycoside (E960)
- Neotam (E961)
- Aspartam-Acesulfam Salz (E962)
- Advantam (E969)
Die Regulierung der Sástoffe
Die Sástoffe wurden in den 1990er Jahren mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 94/35 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates ber Sáungsmittel in Lebensmitteln, auch bekannt als "Sástoffrichtlinie", auf europäischer Ebene geregelt. In jngster Zeit haben das Europäische Parlament und der Rat eine Rahmenverordnung, Verordnung 1333/2008, zur Konsolidierung aller derzeitigen Zulassungen fr Sástoffe und Lebensmittelzusatzstoffe in einen Rechtstext verabschiedet. Anhang II dieses Gesetzes, der durch die Verordnung Nr. 1129/2011 der Kommission festgelegt wurde, enthält eine Gemeinschaftsliste der Sástoffe, die fr die Verwendung in Lebensmitteln, Getränken und Tafelsástoffen zugelassen sind, und ihre Verwendungsbedingungen.
Wie bei jeder anderen Lebensmittelzutat ist die Anwesenheit eines kalorienarmen Sáungsmittels in einem Lebensmittel oder Getränk auf dem Lebensmitteletikett ("mit Sáungsmittel") und auch in der Liste der Zutaten (vollständiger Name / 'E' Nummer) angegeben. Die "E" -Referenz bezieht sich auf Europa und zeigt an, dass der Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln und Getränken in Europa sicher und zugelassen ist.
Wie ist ein kalorienarmes Sáungsmittel fr den Einsatz in der EU zugelassen?
Die Zulassung und die Bedingungen fr die Verwendung eines Sástoffes, ist wie bei jedem anderen Lebensmittelzusatzstoff auf EU-Ebene harmonisiert. Die Europäische Behörde fr Lebensmittelsicherheit ist dabei fr die Bereitstellung wissenschaftlicher Gutachten zuständig, um die Rechtsvorschriften und Richtlinien der Europäischen Union in allen Bereichen zu untersttzen, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Lebensmittel und die Lebensmittelsicherheit haben. Antragsteller (Zutatenhersteller) können nur die Genehmigung eines Sástoffes beantragen, nachdem umfangreiche Sicherheitsprfungen abgeschlossen sind und wissenschaftliche Erkenntnisse die Zutatensicherheit und den Nutzen fr den Verbraucher bestätigen. Die Verwendungsbedingung besteht aus umfangreichen Daten aus Sicherheitsstudien und enthält auch Details darber, wie die Zutat in Lebensmitteln und Getränken verwendet werden kann. Nach der Veröffentlichung eines positiven wissenschaftlichen Gutachtens der EFSA entwirft die Europäische Kommission einen Vorschlag fr die Zulassung der Verwendung des Sáungsmittels in Lebensmitteln und Getränken auf dem europäischen Markt, der dann mit den EU-Sachverständigen besprochen wird, bevor es zur Verabschiedung kommt.
Sástoff Sicherheit
Eine umfangreiche Anzahl von wissenschaftlichen Studien hat untersucht und bestätigt, dass Sástoffe sicher sind. Diese Daten wurden von weltweit anerkannten Behörden, einschlieálich des gemeinsamen Expertenausschusses der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fr Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) und der Europäischen Behörde fr Lebensmittelsicherheit (EFSA). Alle Sástoffe, die heute in Lebensmitteln und Getränken in Europa verwendet werden, wurden von der EFSA strengen Sicherheitsprfungen unterzogen.
Im Genehmigungsverfahren wird fr jeden Sástoff durch die EFSA eine annehmbare tägliche Einnahme (ADI) festgestellt. Der ADI ist ein Richtwert, der die Menge an Sástoff festlegt, der täglich und lebenslang verbraucht werden kann, ohne das gesundheitliche Probleme zu erwarten wären.
Auf Ersuchen der Europäischen Kommission fhrt die Europäische Behörde fr Lebensmittelsicherheit derzeit eine umfängliche Neubewertung der Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe durch, die vor dem 20. Januar 2009 auf dem EU-Markt genehmigt wurden. Aspartam war der erste Sástoff, der den Prozess der Neubewertung durchlief. Im Jahr 2013 veröffentlichte die EFSA nach einer der umfangreichsten wissenschaftlichen Risikobewertungen, die fr einen Lebensmittelzusatzstoff durchgefhrt wurden, ihre Ergebnisse und bestätigte erneut, dass Aspartam fr die Verbraucher sicher ist.
Fr weitere Informationen ber die Regulierung und Sicherheit von Sástoffen können Sie die ISA Broschre "Low calorie sweetneners: Role and benefits" herunterladen.