Keine Sicherheitsbedenken zu Aspartam

ISA-Stellungnahme zu einem neuerlichen Kommentar von Landrigan und Straif

Brüssel, 14. April 2021: Der internationale Süßstoffverband (International Sweeteners Association, ISA) betont, dass Lebensmittelaufsichtsbehörden in aller Welt im Einklang mit der überwältigenden Mehrzahl der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse die Sicherheit von Aspartam als Zusatz zu Speisen und Getränken bestätigen,1,2,3 was im Gegensatz steht zu einem unlängst von Landrigan und Straif veröffentlichten Kommentar zu Experimenten mit Aspartam an Nagetieren.4

Vor seiner Marktzulassung wurde Aspartam einer strengen Sicherheitsprüfung unterzogen, so wie alle kalorienarmen/-freien Süßstoffe. Die bislang umfassendste Sicherheitsprüfung zu Aspartam wurde 2013 von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) veröffentlicht. Darin wird bestätigt, dass zuAspartam keine Sicherheitsbedenken bestehen.1 Grundlage dieser Schlussfolgerung der EFSA und ihrer führenden Wissenschaftler ist die Auswertung der Gesamtheit aller wissenschaftlichen Studien einschließlich der Daten zu einer eventuellen Giftigkeit und Kanzerogenität, wobei die EFSA zu dem Ergebnis kam: „Es bestehen gemäß umfassenden Populationsstudien keine Hinweise, dass Aspartam Krebs verursacht“.5

Wichtig dabei ist, dass der Kommentar von Landrigan und Straif keine neuen Beweise vorlegt, sondern die Ergebnisse vorliegender Studien an Ratten präsentiert, die von der EFSA bei ihrer wissenschaftlichen Prüfung bereits zurückgewiesen wurden.1 Tatsache ist, dass seit der ursprünglichen Veröffentlichung der genannten Studie an Ratten6,7 keinerlei sonstige Ergebnisse jemals die dort enthaltenen Beobachtungen reproduzieren oder bestätigen konnten.

Übergewicht und nichtübertragbare Krankheiten wie Diabetes und Zahnerkrankungen gehören weiterhin zu den größten globalen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Angesichts der bestehenden Empfehlungen öffentlicher Stellen zur Reduzierung des Verzehrs von Zucker können kalorienarme/-freie Süßstoffe wie Aspartam zu gesünderen Ernährungsgewohnheiten beitragen. Sie ermöglichen eine breite Auswahl an geschmacklich süßen, kalorienarmen oder -freien Optionen. Dadurch können sie hilfreich sein, wenn sie als Ersatz von Zucker und im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung konsumiert werden und so insgesamt eine Reduktion der Aufnahme von Zucker und Kalorien bewirken. Damit tragen sie zudem zur Regulierung des Blutzuckerspiegels bei.8Kalorienarme/-freie Süßstoffe werden von der Mundflora nicht fermentiert. Dementsprechend tragen sie nicht zur Entmineralisierung der Zähne bei, die einer der Gründe für Karies ist.8

  1. European Food Safety Authority. Scientific Opinion on the re-evaluation of aspartame (E 951) as a food additive. EFSA J. 2013;11:3496. doi:10.2903/ j.efsa.2013.3496.
  2. https://apps.who.int/food-additives-contaminants-jecfa-database/chemical.aspx?chemID=62
  3. https://www.fda.gov/food/food-additives-petitions/additional-information-about-high-intensity-sweeteners-permitted-use-food-united-states
  4. Landrigan, P.J., Straif, K. Aspartame and cancer – new evidence for causation. Environ Health 20, 42 (2021). https://doi.org/10.1186/s12940-021-00725-y
  5. https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/corporate_publications/files/factsheetaspartame.pdf
  6. Soffritti M. et al. First experimental demonstration of the multipotential carcinogenic effects of aspartame administered in the feed to Sprague-Dawley rats. Environ Health Perspect. 2006;14(3):379–85. https://doi.org/10.1289/ehp.8711
  7. Soffritti M et al. Life-span exposure to low doses of aspartame beginning during prenatal life increases Cancer effects in rats. Environ Health Perspect. 2007;115(9):1293–7. https://doi.org/10.1289/ehp.10271
  8. EFSA Scientific opinion on the substantiation of health claims related to intense sweeteners. EFSA 2011 Journal 9(6): 2229, and 9(4): 2076 and Commission Regulation 432/2012/EU (OJ L 136 25.5.2012, p. 1): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:136:0001:0040:en:PDF