
Zulassung
Bevor Süßstoffe für den Gebrauch in Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen, werden sie durch unabhängige nationale und internationale wissenschaftliche Experten-Komitees einer genauen Überprüfung unterzogen. Diese unabhängigen Institutionen umfassen das Joint FAO/WHO, Expertenkomitee für Zusatzstoffe (JECFA) auf internationaler Ebene, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf europäischer Ebene, ebenso wie nationale Lebensmittelsicherheitsbehörden. Sie sind zuständig für die Beurteilung der Sicherheit der Süßstoffe, deren Zulassung beantragt wurde. Die sorgfältige und detaillierte Vorgehensweise bei der Zulassung und die ausgedehnten Studien, um die Zulassung zu erhalten und auch zu behalten, führen dazu, dass Süßstoffe zu den meistgetesteten Zusatzstoffen zählen.
Auftraggeber können eine Zulassung für einen Süßstoff nur beantragen, nachdem ausführliche Tests zur Sicherheit vorliegen und der Auftraggeber selbst von Sicherheit und Nutzen überzeugt ist. Der Antrag enthält technische Details über das Produkt und umfangreiche Daten, die aus den Sicherheitsstudien erhalten wurden.
Die Sicherheitsdaten werden dann von der EFSA untersucht. Die Unabhängigkeit der EFSA ist dabei ausschlaggebend für die Behörden, Entscheidungsträger, Industrie und Konsumenten. Jederzeit müssen Fragen der EFSA vom Auftraggeber beantwortet werden. Manchmal erfordert dies zusätzliche Studien. Die Zulassung zu erhalten ist oft ein sehr langwieriger Prozess. Die Ausführung und Analyse der Studien dauern zwischen sieben und fünfzehn Jahre. Die Kosten dafür trägt komplett der Auftraggeber.
Im Anschluss an die positive wissenschaftliche Bewertung durch die EFSA, formuliert die Europäische Kommission einen Antrag zur Bewilligung des Einsatzes des Süßstoffes in Lebensmitteln und Getränken auf dem europäischen Markt. Nach Absprache mit den Mitgliedsstaaten im europäischen Parlament und nur wenn die Behörden absolut von der Sicherheit des Produkts überzeugt sind, wird die Zulassung vergeben. Für die Süßstoffe auf dem europäischen Markt gilt, dass sie für den menschlichen Gebrauch völlig sicher sind.
Süßstoffe, genau wie alle zugelassenen Zusatzstoffe, befinden sich unter ständiger und kontinuierlicher Überprüfung. Der Grundsatz der EU ist: „Alle Zusatzstoffe müssen unter ständiger Beobachtung sein und wann immer nötig neu bewertet werden, angesichts der sich ändernden Verzehrgewohnheiten und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.“ Die EFSA, als unabhängige wissenschaftliche Institution, ist zuständig für jede Neubewertung, die erforderlich ist.










